Bei jedem Investment kommt irgendwann der Tag der Wahrheit. Während bei einer Direktanlage, beispielsweise in eine Aktie, der Halter den Verkaufszeitpunkt frei wählen kann, sind Strukturierte Produkte grösstenteils auf eine festgelegte Laufzeit ausgelegt. Zwar können diese auch im Sekundärmarkt jederzeit veräussert werden, allerdings entfalten die meisten Strukturen ihr wahres Ertragspotenzial erst zum Laufzeitende. Die Schlussfixierung entscheidet dann darüber, ob die Kapitalanlage mit einem Gewinn oder Verlust beendet wird.
Damit es am Ende zu keinen ausserplanmässigen Überraschungen kommt, ist beim Kauf eines Strukturierten Produkts ein Blick in das Termsheet zwingend anzuraten. In diesem werden die Rückzahlungsmodalitäten genau beschrieben. Um Ihnen die entsprechenden Fachbegriffe und möglichen Szenarien näher zu bringen, betrachten wir in der aktuellen Ausgabe von «Leonteq Know-how» die Rückzahlungen des Schweizer liebsten Kindes: des Barrier Reverse Convertibles (BRC).
Das definitive Ende eines Strukturierten Produkts wird durch den Verfallstag bestimmt. An diesem vor der Emission festgelegtem Datum findet die Schlussfixierung (Final Fixing) statt. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel einige Tage nach dem Bewertungstag. Anleger bekommen dann den jeweiligen Betrag plus Coupon auf ihrem Verrechnungskonto gutgeschrieben.
Wie hoch die Kapitalrückzahlung ausfällt hängt vom Verlauf des Basiswertes ab. Bei einem BRC sind zwei Szenarien möglich. Erstens, die Barriere blieb unversehrt oder zweitens, die Schwelle wurde touchiert. Im ersten Fall ist die Rückzahlung relativ einfach: Kam es zu keinem Barrier-Event, zahlt die Emittentin die Denomination zu 100 Prozent in bar zurück. Damit endet das Investment mit der Maximalrendite, die sich aus der Höhe des Coupons ergibt. Sollte aber die Barriere verletzt worden sein, tritt Szenario zwei ein. Für den Fall, dass der Basiswert am Ende über dem Ausübungspreis (Strike) schliesst, überweist die Emittentin erneut das vollständige Nominal zurück. Inhaber erzielen also trotz Barrierebruchs den Höchstertrag.
Schafft es das Underlying aber nicht zurück auf den Ausübungspreis, fällt die Teilabsicherung weg. Dann kann das Nominal nicht mehr zu 100 Prozent beglichen werden und es kommt zu einer physischen Lieferung des Basiswerts gemäss dem Ausübungsverhältnis. Ein Hinweis: Bei Indizes und Rohstoffen als Basiswerte können entsprechende ETFs als Alternative zum Cash Settlement geliefert werden.
Beispiel: Rückzahlungsszenarien bei einem Single-BRC
Bei Multi-Strukturen wird im Fall einer Schwellenverletzung das sogenannte «Worst-of»-Prinzip angewendet. Demzufolge entscheidet der schwächste Titel des Baskets über die Rückzahlung. Achtung: Beim Worst-Performer muss es sich nicht zwangsläufig um den Basiswert handeln, der das Barriere-Ereignis verursacht hat. Für die Bestimmung der Rückzahlung ist einzig entscheidend, wer zur Schlussfixierung die schlechteste Wertentwicklung aufweist.
Die Berechnung des Basiswerts mit der schwächsten Performance ist relativ einfach. Der aktuelle Börsenkurs respektive Schlusskurs am Bewertungstag wird ins Verhältnis zur Anfangsfixierung gesetzt und daraus ergibt sich als prozentuales Ergebnis die Kursentwicklung. Während Ausschüttungen wie Dividenden bei der Performance-Berechnung keine Rolle spielen, müssen Ereignisse wie Aktiensplits berücksichtigt werden.
Beispiel: Rückzahlungsszenarien bei einem Multi BRC
Bei den Rückzahlungsmodalitäten gilt es zudem, die Währungen im Auge zu haben. Notieren Denomination und Basiswert in der gleichen Währung, entspricht das Ausübungsverhältnis dem Quotienten aus Denomination und Ausübungspreis des jeweiligen Basiswerts. Sollten verschiedene Devisen im Spiel sein, errechnet sich das Ausübungsverhältnis aus Denomination (Währung A) dividiert durch den Ausübungspreis des jeweiligen Basiswerts (Währung B) multipliziert mit dem Wechselkurs des Verfallstags (Wechselkurs B/A). Dies ist der sogenannte Quanto-Mechanismus, der beschreibt, dass es sich um ein währungsgesichertes Produkt handelt. Denn durch die Umrechnung am Verfallstag spiegelt sich die Performance des Basiswerts 1:1 in der Rückzahlung wider. Daher kann für Basiswerte, die in einer anderen Währung als die Produktwährung notieren, bei der Emission kein Ausübungsverhältnis abgegeben werden.
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